Steuerrecht Gesetzgebung

Meike Gauger-Borchert

Steuerberaterin

Steuerberatung für Freiberufler

Unser Leistungsangebot für Freiberufler

Sie sind freiberuflich tätig als Rechtsanwalt, Arzt, Künstler oder ähnliches und eigentlich nicht zur Buchführung verpflichtet. Trotzdem möchte das Finanzamt monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen, eine Einnahmenüberschussrechnung am Ende des Jahres und die entsprechenden Steuererklärungen. Auch Ihre Hausbank möchte einmal im Jahr Einsicht in Ihre Einkünfte.

Gern sind wir Ihnen dabei behilflich. Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Jahresabschlüsse. Stehen Ihnen bei finanzpolitischen Entscheidungen zur Seite und erledigen die Korrespondenz mit den Finanzämtern und der Sozialversicherung.

Was wir Ihnen als Freiberufler im Detail bieten können

Unsere Geschäftszeiten:

Montag-Donnerstag:
7.30-16.00h

Freitag:
7.30-14.00h

– und nach Vereinbarung –

 04351-726590